Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann (Stand: 2023). AGB als PDF herunterladen.
1. Allgemeines
1.1. Für die Vermietung von Baumaschinen und Geräten der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen beiden Parteien an.
1.2. Die Folgen von Unstimmigkeiten, welche sich bei mündlichen oder telefonisch erteilten Aufträgen ergeben können, hat der Mieter zu vertreten.
1.3. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) erfordern zwingend die Textform (z. B. E-Mail) in Form eines Vertrages oder alternativ die schriftliche Bestätigung der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vom Vermieter erklärt wurde.
2.2. Der Vertragsschluss kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (oder Miet-Lieferschein) von der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande.
2.3. Das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Auftrag enthält keine Reparaturkosten. Sollte eine Reparatur nach der Miete notwendig sein, wird diese gesondert an den Mieter berechnet.
3. Übergabe / Rückgabe des Mietgerätes / Mängel
3.1. Die Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsfähiges Mietgerät bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen.
3.2. Sollte das vereinbarte Gerät für die Miete nicht mietfähig sein, ist die Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann dazu berechtigt, ein funktionelles gleichwertiges Mietgerät dem Mieter zu überlassen.
3.3. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den einwandfreien Zustand des Gerätes und das dazugehörige Zubehör im Übergabeprotokoll zu bestätigen.
3.4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann anzuzeigen. Der Mieter hat der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann Gelegenheit zu geben, die von ihr zu vertretenden Mängel zu beseitigen.
3.5. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Servicestützpunkt bei der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann, Alboinstraße 96, 12103 Berlin.
4. Miete
4.1. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Eine vom Mieter beabsichtigte, von der Vereinbarung abweichende Verlängerung der Mietzeit ist bei der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit mitzuteilen.
4.2. Der Mietzins wird für die Zeit der vereinbarten Miete berechnet. Wird die Mietsache nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Berechnung des Mietzinses bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Der Mietzins ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.3. Der Berechnung des Mietzinses liegt eine Schicht von bis zu acht Stunden an Arbeitstagen (Mo.–Fr.) zugrunde. Eine längere arbeitstägliche Nutzung sowie die Nutzung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann gestattet.
4.4. Der Mieter sorgt dafür, dass das Gerät nur bestimmungsgemäß genutzt wird und die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte entsprechend der VBG 14/VBG 35 erfolgt.
4.5. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl sowie Witterungseinflüsse vom Mieter zu schützen.
4.6. Alle Maschinen sind über eine Maschinenbruchversicherung abgesichert. Die Selbstbeteiligung bei einem Diebstahl oder bei Beschädigung des Gerätes beträgt 1.500,00 €, die der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter behält sich vor, die Selbstbeteiligung anzupassen.
4.7. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann zulässig. Unabhängig vom Vorliegen einer Zustimmung tritt der Mieter sämtliche Forderungen aus einer Weitervermietung gegenüber Dritten an die Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann ab.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den jeweiligen Rechnungsbetrag verfügen können, das heißt, wenn die Überweisung auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
5.3. Die Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann akzeptiert Zahlungen in bar, per girocard (ehemals ec-Karte), SEPA-Firmenlastschrift und per Überweisung. Sollte eine Kaution vor Beginn der Miete hinterlegt worden sein, werden nach Ablauf der Miete etwaig offene Forderungen mit der Kaution verrechnet.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten der Miete sofort fällig und im Voraus zu zahlen.
5.5. Sollten weitere Nebenkosten entstanden sein – was erst nach Kontrolle der Miete ersichtlich wird – darf die Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann diese nach Ablauf der Mietzeit gesondert berechnen.
5.6. Alle Preisangaben netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Zahlungsverzug, Verzugszinsen
6.1. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen. Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
6.2. Hat der Mieter offene Verbindlichkeiten gegenüber der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann nicht fristgerecht beglichen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen und das Mietgerät herauszuverlangen. Für den Mieter besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
6.3. Des Weiteren darf die Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.
6.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann berechtigt, dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden).
7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
7.1. Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur innerhalb Deutschlands gestattet.
7.2. Die Benutzung des Mietobjektes durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat vor Nutzung des Mietobjektes durch Dritte das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Der Vertragspartner (Mieter) hat Dritte in dem Maße und Umfang über die Mietbedingungen zu informieren, wie er selbst durch den Vermieter informiert wurde. In jedem Fall haftet der Mieter bei Nutzung des Mietobjektes durch Dritte für sämtliche Schäden sowie bei Diebstahl.
7.3. Bei einem Verstoß gegen die o. g. Pflichten ist der Mieter für die daraus entstehenden Schäden des Vermieters ersatzpflichtig.
8. Verlust des Mietgerätes / Mietgegenstandes
8.1. Ein Verlust oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes ist unverzüglich der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann zu melden und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8.2. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Mieter die Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung der Möbellift Vermietung Berlin Inh. Christian Fehrmann zu leisten. Dabei variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 1.500 € und 3.500 €, da diese sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand richtet.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart, sowie für Zahlungen ist Berlin.
9.2. Gerichtsstand ist Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.
9.3. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der fehlerhaften Bestimmung am nächsten kommt.